• Rechtsanwalt Stefan Tripmaker

Bei folgenden Rechtsgebieten helfen wir Ihnen weiter

Strafrecht

Die Kanzlei ist auf das Strafrecht ausgerichtet. Hier sind wir auf allen Gebieten tätig, vom Allgemein-& Ausländer-Strafrecht über Insolvenz-Strafrecht bis zum Steuer-Strafrecht verteidigen wir Sie immer konsequent, unmittelbar und effektiv.

Nach absolviertem Prädikatsexamen im Jahr 2001 hat Rechtsanwalt Dr. jur. Stefan Tripmaker promoviert im Bereich Steuerhinterziehung und Betrug und arbeitete zwei Jahre an einem Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht der Bucerius Law School in Hamburg. Ausserdem war Rechtsanwalt Tripmaker in einer renommierten Strafrechtskanzlei in Düsseldorf und einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt am Main tätig. Anfang 2009 hat Dr. Tripmaker den Fachanwaltslehrgang Strafrecht in Berlin erfolgreich absolviert.

Wir verteidigen Sie bei allen Vorwürfen, z.B. Diebstahl, Bandendiebstahl, Betrug, Subventionsbetrug, Sozialversicherungsbetrug, Computerbetrug, Kapitalanlagebetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Raub, Erpressung, räuberische Erpressung, Hehlerei, Begünstigung, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung, Bannbruch, Steuerhehlerei, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede, Nötigung, Bedrohung, Nachstellung, Verschleppung, Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Strafvereitelung, Geldwäsche, Kreditbetrug, Untreue, Versicherungsmissbrauch, Bankrott, Insolvenzverschleppung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Straftaten gegen das Leben und alle weiteren Delikte aus dem Strafgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem SchwarzArbG oder sonstigen Nebenstrafgesetzen.

Bereits im Jahr 2002 veröffentlichte Dr. Tripmaker einen Aufsatz zum Kapitalmarktstrafrecht in der juristischen Fachzeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra 2002, 288-292). Besagter Aufsatz wurde vom Landgericht München in dem sog. "Haffa-Urteil" mehrfach zitiert. In dem Urteil ging es um die Frage der Strafbarkeit einer Veröffentlichung falscher Konzernhalbjahreszahlen in einer Ad-hoc-Mitteilung.

Im Bereich des Steuer-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsstrafrechts bieten wir zusätzlich erstklassige Präventivberatung an, die sich speziell an Ihren Bedürfnissen orientiert. Speziell bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen beraten und unterstützen wir Sie tatkräftig. Insbesondere die Frage nach Sinn und Zweck einer sog. steuerlichen Selbstanzeige in Ihrem speziellen Fall beantworten wir umgehend.

Zivilrecht

Hier bearbeitet unsere Kanzlei insbesondere alle Fälle aus dem allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht (z.B. Forderungseinzug & Inkasso, Vertragsrecht, Haftungsfragen, Corporate Compliance, Präventivberatung, Schadensersatz und Schmerzensgeld) sowie Verkehrszivil-, Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Im Verkehrsrecht und in zivilrechtlichen Angelegenheiten kooperieren wir überregional mit der Rechtsanwaltskanzlei Husser & Dittert in Baden Württemberg.

Kompetent helfen wir ausserdem Arbeitnehmern in Fragen des Kündigungsschutzes, einer fehlerhaften Sozialauswahl oder eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens.

In den Bereichen Familien- und Mietrecht empfehlen wir die in Bürogemeinschaft stehende Rechtsanwältin M. Süfke, Jahnstraße 1, 23568 Lübeck.
Nähere Informationen: http://www.ra-suefke.de.