• Rechtsanwalt Stefan Tripmaker

Arbeitsrecht & Arbeitsstrafrecht

Insbesondere bei Konfliktsituationen und rechtlichen Problemen im Arbeitsrecht gilt es keine Zeit zu verlieren. Eine Kündigungsschutzklage etwa muss binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht anhängig gemacht werden.

Arbeitnehmer haben in der Regel viel mehr Rechte als ihnen bewusst ist. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich im Arbeitsrecht insbesondere bei folgenden Themen: Kündigungsschutzklage, Abmahnung, Abfindungen, Beratung bei Beendigung und/oder Auflösung von Arbeitsverhältnissen etc.

Folgende Themenbereiche könnten für Sie von gesteigerter Relevanz sein: